Die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung greifen – KI-generierte Bilder, Audio- und Videoinhalte müssen für Endnutzer erkennbar gekennzeichnet werden.
Ob dies einen nennenswerten Effekt auf die Wahrnehmung der Nutzer und deren Bewertung der Webinhalte haben wird, bleibt abzuwarten. Ich wage es zu bezweifeln.
Vor einigen Jahren gab es einen großen Aufschrei in der Webmarketingszene, als per Gesetz vorgeschrieben wurde, dass Werbung auf Websites klar gekennzeichnet sein muss. Aus meiner Erfahrung haben sich die Nutzer daran gewöhnt und nehmen diese Kennzeichnung schon gar nicht mehr richtig wahr.
Diese AI Act erzeugt vor allem zwei Dinge: Mehrarbeit für Entwickler und Websitebetreiber und zum Anderen mehr Umsätze bei Abmahnanwälten.